Wie beende ich meinen Vertrag, wenn ich meine Firma schließe?


  • Das schließen einer Firma gilt nicht als Sonderkündigungsrecht, um den bestehenden Vertrag frühzeitig zu beenden

  • Auch wenn Sie Ihre Firma geschlossen haben, läuft der Vertrag jedoch weiterhin und muss somit auch bezahlt werden

  • Nach BGB § 314  kann der Vertrag jedoch mit einer entsprechenden Ablösesumme, die den restlichen Kosten entspricht, schon im Voraus gekündigt werden.


Mehr hierzu finden Sie hier.


Veröffentlicht am 15.11.2021
Aktualisiert: 13.01.2026
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Original-Autor: cmoadmin

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